Wenn eine Immobilie an mehrere Angehörige vererbt wird, beginnt oft eine Zeit der Konflikte. Die Miterben einer Erbengemeinschaft sind so lange gemeinsame Eigentümer des Erbes bis dieses durch einen Testamentsvollstrecker oder das Nachlassgericht „auseinandergesetzt“ wird. Das ist ein Prozess, der sich oft über Jahre hinzieht, wenn nicht alle an einem Strang ziehen…
Die Entscheidung, was mit der gemeinschaftlich geerbten Immobilie geschieht, muss von allen Miterben einvernehmlich getroffen werden. Wenn die Ziele der Miterben nicht miteinander in Einklang stehen, können bei Erbengemeinschaften hohe finanzielle Risiken für die einzelnen Mitglieder entstehen. Leerstand zieht nicht selten Randalierer an und auch ohne Gewalteinwirkung leidet jede Immobilie, die über längere Zeit unbewohnt bleibt. Teure Renovierungen sind dann vorprogrammiert. Dazu kommt: Je länger sich die Erbauseinandersetzung hinzieht, desto mehr Betriebskosten und Gebühren durch die Kommune häufen sich an. Jeder Miterbe der Gemeinschaft wird dafür zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten. Kann einer der Miterben das Geld für Steuern, Gebühren und fällige Maßnahmen an der Immobilie aber nicht aufbringen, so nehmen die Gläubiger die anderen Miterben finanziell in die Pflicht.
Der Verkauf einer gemeinschaftlich geerbten Immobilie kann eine zeitnahe und gute Lösung für alle bedeuten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ein Miterbe die anderen ausbezahlt. Doch wie viel ist die Immobilie denn nun wert? Um den aktuellen Marktwert eines Immobilienvermögens zu erfahren, müssen Erben, die eine einvernehmliche Lösung ohne die Einbeziehung von Anwälten und Gerichten suchen, sich nicht vom vollen Terminkalender eines vereidigten Gutachters abhängig machen.
Wir bieten Ihnen als Immobilienexperten, die direkt im Markt stehen, eine zeitnahe und professionelle Lösung: die marktorientierte Immobilienbewertung auf Basis der tagesaktuellen Marktpreise und ihrer Tendenzen. Mithilfe von modernen Analyseinstrumenten sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb von zwei Tagen einen realistischen Preis für Ihre Immobilie zu nennen. Rufen Sie uns einfach an, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.
Auch die Vermietung Ihrer Immobilie durch Sie als Erbengemeinschaft ist selbstverständlich möglich. Soll die Immobilie gemeinschaftlich vermietet werden, müssen alle Miterben gemäß ihrem Erbanteil als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen sein. Nach wie vor entscheiden die Eigentümer gemeinsam über die Nutzung der Immobilie – und haften gemeinsam für Verbindlichkeiten und Risiken. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Vor- und Nachteile einer Vermietung als Erbengemeinschaft beraten!
Gern helfen wir Ihnen, als Vermieter erfolgreich zu sein! Kommen Sie auf uns zu! Wir stellen Ihnen zuverlässige, solvente und seriöse Mietinteressenten vor, die das Potenzial zu Traummietern haben.
Erbengemeinschaften finden in uns erfahrene Immobilienexperten mit einem hochkarätigem Netzwerk aus Fachanwälten, Notaren und fachkundigen Spezialisten – so können Sie sicher sein, in allen Fragen in den besten Händen zu sein und stets fair, kompetent und zielorientiert beraten zu werden. Ihr Team von Schacher Immobilien.
Rufen Sie uns an unter +49 3322 202201 oder hinterlassen Sie uns Ihre Daten, wir rufen Sie dann umgehend zurück.