Fragen an Schacher Immobilien

Gilt bei Immobilienverkäufen das Bestellerprinzip?

Nein, das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen. 

Bei Verkäufen gilt: Wer eine Immobilie kauft, bezahlt auch die Maklerprovision. Gerade zum Thema Bestellerprinzip gibt es auf  Facebook und in den Print- und Webmedien rege Diskussionen, die große Unsicherheit schüren. Immer wieder wird lanciert, dass das Bestellerprinzip in Kürze auch bei Verkäufen Anwendung finden soll. Davon gehen wir nicht aus. Es stimmt, dass der Berliner Senat darüber diskutiert, einen Antrag einzubringen, der das Bestellerprinzip beim Kauf und Verkauf einführen soll. Dieser Antrag ist aber noch nicht geschrieben. Dazu kommt, dass er danach erst noch durch Bundesrat und Bundestag muss. Dieser Prozess kann sehr lange dauern. Das Team von Schacher Immobilien geht außerdem davon aus, dass im Interesse der Bundesregierung für einige Jahre erst einmal die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den Mietmarkt stehen. Erst wenn hier gesicherte Erkenntnisse zum Nutzen gewonnen sind, wird sich die Regierung der Frage stellen, ob das Bestellerprinzip auch auf dem Kaufmarkt anzuwenden ist. 

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