Fragen an Schacher Immobilien

Haben Immobilienkaufverträge ein Widerrufsrecht?

In Deutschland muss ein Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden. Und in dieser Beurkundung liegt auch der Grund, warum das Widerrufsrecht, das ein Verbraucher gemäß §§ 312 ff. und §§ 355 ff. BGB in vielen Fällen genießt, beim Immobilienverkauf nicht gilt. Denn der Käufer erhält bei einem Grundstückskaufvertrag 14 Tage lang die Gelegenheit, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG). Während dieser Prüfungsphase bleibt dem Verbraucher nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend Zeit, sich über seinen Aufklärungsbedarf klar zu werden, alles wirtschaftlich zu durchdenken und den Vertragsschluss an sich zu überdenken. 

Der bereits von einem Notar beurkundete Kaufvertrag über eine Immobilie ist bindend und verpflichtend. Wenn Sie als Käufer einer Immobilie in dem notariellen Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht vereinbaren, das Ihnen die Möglichkeit gibt, bei Eintritt oder bei Nichteintritt bestimmter Bedingungen oder innerhalb bestimmter Fristen den Rücktritt von dem Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu erklären, gibt es leider kein Zurück und Sie müssen die per Vertrag übernommenen Verpflichtungen erfüllen. 

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