Fragen an Schacher Immobilien

Welchen Energieausweis muss ich vorlegen und was steht drauf?

Je nach Haustyp und Nutzung muss ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis vorgelegt werden, wenn Sie eine Wohnimmobilie verkaufen oder vermieten möchten. Wenn Sie schon einen haben, dann achten Sie bitte auf das Ausstellungsdatum: Energieausweise sind seit 2002 zehn Jahre gültig. Mit Ablauf dieser Frist muss ein neuer erstellt werden. Gerne kümmert sich Ihr Team von Schacher Immobilien um die Neuaustellung. 

Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes an. Für die Erstellung werden die Wärmeverbrauchsdaten der letzten drei Jahre sowie weitere wichtige Kennzahlen des Gebäudes analysiert und mit Modernisierungsempfehlungen in den Energieausweis eingetragen. Verbrauchsausweise erhalten Altbauten mit mindestens fünf Wohneinheiten und Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die den Standard der zum 11. August 1977 gültigen Wärmeschutzverordnung erfüllen. Der Bedarfsausweis gilt für Neubauten und Wohnimmobilien, die nach dem Jahr 2008 errichtet wurden, sowie für sehr schlecht gedämmte Altbauten, die den Standard der zum 11. August 1977 gültigen Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen. Die Energieberater berechnen zur Darstellung des energetischen Gesamtbilds den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für alle relevanten Bauteile des Hauses und berücksichtigen dabei auch die Anlagentechnik (Heizung, Warmwassererwärmung, Lüftung). Der Bedarfsausweis nach der EnEV 2014 zeigt auf seinem Bandtacho den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes in einem Zahlenstrahl, der von 0 bis 250 kWh/(m²a) reicht, an und bildet zugleich über einen Farbstrahl auch die Energie-Effizienzklasse ab. Die Klassen gehen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Darüber hinaus sind in den fünf Seiten auch eine Registrierungsnummer, Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen verzeichnet.  

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