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Fragen/Antworten in der Kategorie Umbau/Sanierung

 
  • Vor der Beurkundung: Der Notar bespricht mit dem Verkäufer und dem Käufer die jeweiligen Zielvorstellungen und informiert sie dabei über die Regelungsmöglichkeiten. Gleichzeitig prüft er das Grundbuch, um die Eigentümerdaten und Belastungen für den Verkäufer bzw. Eigentümer festzustellen, die in der Gestaltung und Abwicklung des Grundstückkaufvertrages berücksichtigt werden müssen.

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  • Wieviel Sie exakt an Eigenkapital einbringen sollten, hängt von Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen, der Lage und Ausstattung sowie dem Risikoprofil der Immobilie ab. Je mehr die Immobilie Ihre Bank oder Ihren Finanzierer hinsichtlich Ihrer Qualität und Wertbeständigkeit bzw. Ihrem Wertpotenzial zu überzeugen weiß, desto erfolgreicher wird Ihr Finanzierungsantrag.

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  • Wer ein Einfamilienhaus in Ballungsgebieten oder in Städten wie Berlin oder Potsdam verkaufen möchte, muss mit einer durchschnittlichen Dauer von 4,7 Monaten rechnen, bis der Eigentümerwechsel auch im Grundbuch steht. In ländlichen Regionen beträgt die durchschnittliche Dauer rund 5,6 Monate.

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  • Sollte man schon das Potenzial einer Kapitalanlage genau prüfen, so gilt das für eine Renditeimmobilie wie ein Mehrfamilienhaus umso mehr. Das Potenzial einer Renditeimmobilie sollte vorher stets umfassend durch einen Fachmann beurteilt werden – denn es geht um Ihre abgesicherte Zukunft.

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  • Die Vermarktungsdauer ist stark abhängig von der Attraktivität und dem Zustand der Immobilie, der örtlichen Nachfragen, dem Mietpreis sowie der gewünschten Zielgruppe. Wir vermieten Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus planvoll und mit Menschenkenntnis.

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  • Bei der Erbpacht wird ein Grundstück nicht gekauft, sondern für meist 99 Jahren gepachtet. Erbrechtgeber sind meist Kommunen, Kirchen oder Stiftungen, häufig aber auch Privatpersonen. Der Vertrag über die Erbpacht muss notariell abgeschlossen werden, während der Laufzeit kann der Erbpächter die Immobilie selbst nutzen, vermieten und grundsätzlich auch verkaufen.

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  • Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen sind nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtig und es fällt Spekulationssteuer dafür an. Um Privatpersonen beim Verkauf von Kapitalanlagen steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren eine Spekulationsfrist von zehn Jahren festgesetzt.

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  • Der rechtmäßige Eigentümer einer bebauten oder unbebauten Grundstücks ist stets als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Bis dieser Eintrag nach einem Kauf aber erledigt ist, hängt von vielen Faktoren – nicht zuletzt aber von der Schnelligkeit des zuständigen Amts – ab.

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  • Immobilien können nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln, wenn von beiden Parteien, Käufer und Verkäufer, ein notariell beglaubigter Kaufvertrag unterschrieben wird. Der Notar-Termin ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, um die Bedeutung und Tragweite der Kaufentscheidung klarzumachen.

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  • Unsere Kunden haben uns verraten, dass Sie nach unserem Unternehmen auch oft im Internet googlen. Ob Sie nach HS Immobilien Falkensee suchen oder nach Schacher Immobilien – Sie kommen stets ans richtige Ziel.

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  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen Sie beispielsweise, wenn Sie eine Immobilie erwerben. Sie bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer und wird vom nach schriftlichem Antrag von Ihrem Finanzamt ausgestellt.

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  • Wir bei Schacher Immobilien schöpfen stets die gesamte Bandbreite aus, die modernes Marketing heute bietet. Schnell waren wir deshalb auch von der Effizienz eines Immobilienfilms überzeugt. Ein gut gemachter Immobilienfilm trifft das oftmals kaufentscheidende Bauchgefühl der Kaufinteressenten.

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  • Nur eine aufgeräumte, geputzte und gut gelüftete Immobilie ist attraktiv. Darum sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, um einen marktgerechten Preis zu erzielen. Vor der ersten Besichtigung ist es sehr wichtig, die Immobilie zu entpersonalisieren – das bedeutet, zum Beispiel Fotos und persönliche Gegenstände wegzuräumen – und für einen Empfang zu sorgen als würden Sie Gäste erwarten.

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  • Unter Home Staging versteht man das professionelle Dekorieren von Räumen, um es den potenziellen Käufern möglichst leicht zu machen, sich in eine Immobilie zu verlieben. Unsere Erfahrung zeigt: Durch fachkundig in Szene gesetzte Räume können unsere Verkäufer in kurzer Zeit einen marktgerechten Preis erzielen.

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  • Je nach Haustyp und Nutzung muss ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis vorgelegt werden, wenn Sie eine Wohnimmobilie verkaufen oder vermieten möchten. Wenn Sie schon einen haben, dann achten Sie bitte auf das Ausstellungsdatum: Energieausweise sind seit 2002 zehn Jahre gültig. Mit Ablauf dieser Frist muss ein neuer erstellt werden. Gerne kümmert sich Ihr Team von Schacher Immobilien um die Neuaustellung.

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  • Mit dem Alleinauftrag verpflichten Sie Ihren Makler für eine bestimmte Vertragslaufzeit zu intensiven Aktivitäten, um den Verkauf Ihrer Immobilie zu einem rundum erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ihr Makler wird auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführen und viel Zeit in die Vermarktung Ihrer Immobilie investieren.

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  • Der Verkauf einer Immobilie ohne die professionelle Unterstützung eines Marktexperten mit tiefer Ortskenntnis kann zum Risiko werden. Besichtigungstourismus und fruchtlose Verhandlungen mit Interessenten können viel Zeit und Geld kosten. Geht man mit dem falschen Preis in den Verkauf, verliert man entweder viel Geld, da man zu günstig verkauft, oder man steht am Ende ohne Käufer da.

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  • Der Bodenrichtwert gibt an, wie teuer ein Quadratmeter unbebaute Bodenfläche in einer bestimmten Lage ist. Der Bodenrichtwert gibt eine Kennzahl für ein bestimmtes Gebiet an, die sich aus den Verkaufspreisen der letzten Jahre ergeben. Daraus entsteht ein gemittelter Wert, auf dessen Basis sich ein realistischer Kaufpreis eines Grundstückes errechnen lässt.

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  • Beauftragt man in Deutschland einen Gutachter, den Wert eines Wohnhauses zu bestimmen, kommen drei verschiedene Verfahren zur Anwendung: Beim Vergleichswertverfahren, das vor allem bei unbebauten Grundstücken angewandt wird, ermittelt der Sachverständige den Verkehrswert, indem er Vergleichspreise möglichst gleichartiger, zeitgleich angebotener bzw. verkaufter Immobilien heranzieht.

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  • Das kommt auf den Zweck der Immobilienbewertung an. Gerade bei Gerichtsprozessen – etwa im Rahmen eines Scheidungsverfahren – kommen die Parteien leider oft nicht drum herum, ein teures Gutachten anfertigen zu lassen, das dann mit mehreren tausend Euro zu Buche schlägt. Für fast alle anderen Fälle, empfehle ich Ihnen, erst einmal unsere kostengünstige – mit unserem Gutschein sogar kostenfreie – marktorientierte Wertermittlung.

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