Seit 13. Juni 2014 gilt in Europa eine neue Verbraucherrechtrichtlinie für Fernabsatzverträge. Bei jedem über das Internet, per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon abgeschlossenen Vertrag ist Ihr Vertragspartner verpflichtet, Sie schriftlich zu belehren, dass Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Ohne Belehrung erlischt Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher erst 12 Monate plus 14 Tage nach Vertragsschluss.
Bei Verträgen über Dienstleistungen sorgen die neuen Regularien für Irritation. Denn mit dem Anruf beim Makler, etwa um ein Exposé anzufordern, kommt Unerwartetes: Der Makler erklärt dem Kaufinteressenten, dass er mit oder sogar vor Zusendung des Exposés eine Widerrufsbelehrung erhalte. Deren Zustellung möge er bitte zeitnah bestätigen. Der Kaufinteressent fragt sich, wann und wo er mit diesem Makler einen Vertrag abgeschlossen haben soll, und erklärt, dass er keinesfalls etwas für das Exposé bezahlt. Keine Sorge! Es ist zwar in der Tat ein Vertrag zustande gekommen, sobald ein Makler Ihnen Informationen zu einem Objekt übermittelt und somit eine Dienstleistung erbringt. Makler arbeiten aber auf Erfolgsbasis, darum ist der Maklervertrag selbst kostenfrei. Eine Provision fällt erst bei erfolgreicher Vermittlung des Objekts an.
Immobilienverkäufer und Makler haben durch die Richtlinie allerdings mit einer ganz neuen Hürde zu kämpfen: Aufgrund der neuen 14-tätigen Widerrufsfrist, ist der Makler gehalten, mit der Vermarktung eines neuen Objekts erst nach Ablauf der Frist zu beginnen – bei einem Widerruf hat er andernfalls umsonst gearbeitet. Damit Sie als Vermieter oder Verkäufer nicht Zeit und Geld verlieren, schlagen wir von Schacher Immobilien Ihnen zwei Lösungen vor, um die sonst unvermeidliche Wartezeit zu umgehen.
Lösung 1: Kommen Sie in unsere Geschäftsräume, um den Vermittlungsauftrag zu unterzeichnen oder ein Exposé anzufordern – so geht es ganz ohne Widerrufsbelehrung.
Lösung 2: Verzichten Sie bei Vertragsabschlüssen außerhalb unserer Geschäftsräume schriftlich, mittels einer Sondervereinbarung, auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Wir senden Ihnen gern ein Formular zu, mit dem Sie uns beauftragen können, vor Ablauf der gesetzlichen vorgegebenen Widerrufsfrist für Sie tätig zu werden.
Die neue EU-Verbraucherrechtrichtlinie bringt Maklern neue bürokratische Fallstricke und verschont leider auch Sie als Verkäufer oder Vermieter nicht von Unannehmlichkeiten. Doch ist uns bei unserer Arbeit nach wie vor eines wichtig: Ihre absolute Zufriedenheit mit unserer Leistung.